Die AGBs der Reise

Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäfts Bedingungen sind da, um unsere Spielregeln zu erklären. Das Einhalten dieser Regeln sichert allen eine erfolgreiche Tour. Dadurch wird diese entspannt und sicher. Mit dem Buchen der Tour erklärst du dich mit den AGBs einverstanden und versprichst diese einzuhalten. 

Nach anwaltlichem Rat, nehmen wir alle möglichen Situationen in Kauf. Wir bemühen uns aber, alle Unklarheiten face-to-face und offen zu klären. Denn das ist Fair und bringt jedem mehr.

 

Wir kommen zusammen, um Motorrad zu fahren, Spaß zu haben und gemeinsame Zeit zu verbringen. Die Tour ist bin ins Detail geplant und wir müssen uns alle daran halten. Wir werden z.B. unser Plan nicht ändern, weil jemand länger schlafen will oder lieber Shoppen gegen würde.

 

Wir reisen gemeinsam, in einer fremden Kultur, oft im Gebirge. Mit dem Motorrad. Das verlangt Anpassungsfähigkeiten, Geduld und Verständnis. Motorräder gehen kaputt, Reifenpannen können immer passieren, das Wetter ändert sich. Darauf müssen wir gelassen und flexibel reagieren. Denn solche Herausforderungen machen den Reiz einer Reise aus. Und die Art, sowas mit einem Lächeln zu bewältigen. 

 

Wir reisen als geschlossene Gruppe. Wir helfen einander und legen Hand an wenn es für das gemeinsame Ziel etwas bringt. Auch wenn wir uns die Hände schmutzig machen oder ein Tagesziel nicht erreicht werden kann.

 

Wir sind mit dem Motorrad unterwegs und reisen. Wollen Zeit haben für die Sehenswürdigkeiten. Aber wir rasen nicht.

Der Abend muss lustig sein, wir wollen über das Erlebte erzählen. Und trinken ein Bier dabei. Aber das soll nicht in eine Sauftour ausarten.

 

Die Reise wird so gut es geht im Voraus organisiert. Der Reiseführer wird informieren und mit Rat und Tat zur Seite stehen. Aber er ist kein Mechaniker, Fahrlehrer, oder Laufbursche.

 

Eine Gruppe braucht einen Leader. Eine Motorrad Tour auch. Nicht zuletzt für die Sicherheit der Gruppe.  Oft trifft er Entscheidungen, die man am Anfang nicht nachvollzieht. Und hat keine Zeit für Erklärungen. Weil Gefahr droht oder der Handlungsbedarf dringend ist. Wenn du mitfährst, akzeptierst du seine Führung und seine Entscheidungen. Und hältst dich daran.

 

Die Verantwortung liegt immer und komplett bei dir. Für deine Gesundheit und die deines Bikes, für die Ausrüstung und Gepäck. Und für das Fahren und Verhalten. Auch wenn du den Rat anderer befolgst, entscheidest DU immer und bist eigenverantwortlich, vernünftig und bewusst.

 

Fahren mit Führung in einer geschlossenen Gruppe ist nicht kompliziert. Man muss nur einiges wissen und einige Regeln befolgen. Die wichtigsten sind Abstand zu halten und die Position in der Gruppe.

Aber was du unbedingt können musst ist: sicheres Kurvenfahren auch bei Nässe, Filtern, Rangieren und Wenden. Und du musst die Physische Kondition haben, mehrere Stunden im Regen oder bei prallender Sonne zu fahren.

 

 

Pflichten & Zusicherungen

Durch seine Teilnahme sichert der Teilnehmer insbesondere zu, dass:

  • er selbst am Gelingen einer störungsfreien Reise interessiert und involviert ist und das Seinige dazu beitragen wird (Mitwirkungspflicht).
  • er an der Reise/Tour nur als Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis teilnimmt.
  • er Besitzer oder bevollmächtigter Nutzer des von ihm genutzten Fahrzeugs ist und ggf. eine entsprechende Vollmacht mitführen wird.
  • sein Fahrzeug einen Versicherungsschutz hat.
  • er an der Reise/Tour nur mit ordnungsgemäßer, intakter und passender Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel etc.) teilnehmen wird.
  • er gültige Reisedokumente (Pass) mitführen wird, die ihn zur Reise in/durch die Gastländer berechtigen.
  • er sich an das Recht und Gesetze des Gastlandes halten wird (insbesondere Verkehrsvorschriften wie zB die 0,0-Promille-Grenze, Zollbestimmungen etc.).
  • er sich als Teil einer Reisegemeinschaft versteht und sich entsprechend sozial verhalten wird: Höflicher und respektvoller Umgang, Solidarität, Toleranz, Rücksichtnahme, Kompromissbereitschaft, Hilfsbereitschaft, gemeinsames Lösen von Problemen/Pannen etc. und dass er insofern insbesondere bereit ist, anderen zu helfen, und sich ggf. Gruppenbelangen unterzuordnen.
  • er aktiv dazu beträgt, technische, menschliche und sonstige Probleme und Störungen zu vermeiden und an deren Lösung bestmöglich mitwirken und alles ihm Zumutbare tun wird, das Problem oder die Störung zu beheben und ggf. einen Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies bedeutet insbesondere die Reiseleitung über Probleme und Störungen unverzüglich zu informieren, ihr Gelegenheit zu geben Störung und oder Problem zu beheben und sie dabei nach besten Kräften zu unterstützen.
  • er bereit ist, mit uns zusammen anderen und ggf. auch nicht Tour-Teilnehmern im Notfall zu helfen (erste Hilfe, Pannenhilfe etc.), auch wenn dafür Zeit „geopfert“ werden muss und evtl. Programmpunkte gekürzt oder ausfallen müssen.
  • er die Autorität der Leitung (Reiseleitung, Tourguide) respektiert und er deren Vorgaben und Anweisungen stets Folge leisten wird.
  • er an den Besprechungen, Briefings und sonstigen organisatorischen Zusammenkünften vor und während der Tour pünktlich teilnehmen wird (Teilnahmepflicht).
  • er die Reiseleitung über aktuelle oder drohende Störungen oder Probleme und alles, was den reibungslosen Ablauf der Tour stören kann, unverzüglich informiert (Bringschuld).
  • er sein Fahrzeug so führen wird, dass er weder sich selbst noch andere gefährdet.
  • er in gesundheitlich guter Verfassung sowie physisch und psychisch zur reibungslosen Teilnahme/Reise in der Lage ist.
  • er die Risiken des Motorsports und des Motorradreisens versteht, vollständig akzeptiert, auf eigenes Risiko teilnimmt und Guides, Mitreisende und alle anderen an der Reise beteiligten insofern von der Haftung für aus diesen Risiken resultierende Schäden freistellt.
  • er sich über die Unwägbarkeiten eines Abenteuer-Urlaubs im klaren ist, diesen nicht mit einer Pauschal-Reise verwechselt und insofern akzeptiert, dass Unerwartetes passiert und nicht immer alles plangemäß durchgeführt werden kann und er dies ggf. als Herausforderung, interessantes Erlebnis etc., aber eben nicht aber als Mangel ansehen wird.
  • er Teil einer WhatsApp Gruppe sein wird
  • er damit einverstanden ist, dass Teilnehmer und andere auf der Tour Fotos/Videos machen und, insofern die Aufnahmen nicht kompromittieren und/oder wir nicht widersprechen, diese auch uneingeschränkt nutzen.

Notwendige Voraussetzungen zum Mitfahren in der Gruppe sind selbstverständlich u. a.:

  • Teilnahme an dem Willkommens- und Morgen-Briefing
  • Einhaltung an die Tour-Regeln und gesetzlichen Bestimmungen (zB Alkoholverbot: 0,0 Promille).
  • Fähigkeit und Bereitschaft, die Route sicher und rücksichtsvoll zu fahren sowie Anweisungen der Leitung zu befolgen

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann mindestens an dem betreffenden Tag nicht bzw. nicht weiter in der Gruppe mitfahren. Konkret: Wer zB während des Tages Alkohol trinkt, muss zwingend alleine und auf eigene Verantwortung zum Hotel kommen.

Wer die Sicherheit, den reibungslosen Ablauf und/oder den sozialen Frieden in der Gruppe grundsätzlich und/oder wiederholt gefährdet und/oder stört, wer die Sitten und/oder Gesetze des Landes missachtet, wer den Reisevertrag und AGB nicht einhält, wer die Reiseleitung nicht respektiert oder sich nicht an deren Vorgaben, Anweisungen hält, kann in letzter Konsequenz von uns oder einem von uns Beauftragten von der weiteren Teilnahme an der Reise ausgeschlossen werden. Der Reiseveranstalter hat in solchen Fällen ein fristloses Sonderkündigungsrecht und der Gast verwirkt jedweden Anspruch auf weitere Leistungen, Rückerstattungen oder Kompensationen.

Die Einschätzung, ob die vorab genannten Voraussetzungen vorliegen, obliegt uns und ist eine Tatsachenentscheidung, die als solche nicht anfechtbar ist. Selbstverständlich werden wir eine solche Entscheidung nie leichtfertig treffen und – soweit wir das für vertretbar halten – vor einem endgültigen Ausschluss eine Verwarnung erteilen.

Die Leistungen:

Die Bezahlung des Reisepreises bedeutet im juristischen Sinne die Bereitstellung von:

  • Planung der Reise
  • Übernachtungen an den Tageszielen in Rumänien
  • Frühstück (Essen und Getränke) an den Tageszielen
  • Reiseleitung
  • Abendessen vor der Übernachtung
  • Getränke beim Abendessen, mit Ausnahme von Alkohol-Getränken
  • Eintrittskosten für die auf der Tour vorgesehenen Sehenswürdigkeiten
  • Fahrscheine für Besichtigungsfahrten mit Dampfeisenbahn und/oder Boot (sofern im Tour-Programm)
  • Checkliste/n zur Tour Vorbereitung

Ausdrücklich ausgeschlossen ist alles, was nicht eingeschlossen ist, wie zB:

  • Sprit, Öl, usw
  • Ersatzteile, Reparaturen, Transport, Bergung u.ä.
  • Übernachtungskosten und Verpflegungskosten für die Fahrt nach/von Rumänien
  • Tägliches Mittagsessen
  • Strafzetteln
  • Arzt-, Krankenhaus- und Krankentransportkosten, Bergung- und Bergungskosten

Wir geben unser Bestes, um auf Eventualitäten vorbereitet zu sein. Dennoch lässt sich nicht jeder Ausfall und jedes Problem kompensieren. Aus Unwägbarkeiten, Ausfällen an Menschen, Material, Dienstleistungen etc. ergebende Änderungen der Reise gelten nicht als Leistungsminderung und/oder Mangel und sind von Reklamationen ausgeschlossen.

Die vertraglichen Pflichten ergeben sich ausschließlich der schriftlichen Buchungsbestätigung, dem schriftlichen Vertrag, der schriftlichen und bestätigten Tour Beschreibung sowie aus diesen AGB. Nebenabreden, insbesondere solche, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die Berichtigung von Fehlern und Irrtümern bleibt grundsätzlich vorbehalten.

Zahlungen

Mit der Buchung der Reise werden 100% des Reisepreises fällig.

 

Stornierung

Stornierungen bis zu einen Monat vor Reisebeginn sind Stornogebühren frei.

Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und eine Woche vor Reisebeginn, betragen die Stornogebühren 50% vom Gesamtpreis der Reise. 

Bei Stornierungen die später als eine Woche vor Reisebeginn eingehen oder bei Nichterscheinen (No Show) betragen die Stornogebühren 100% vom Gesamtpreis der Reise.

Stornierungen durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen.

Als Reisebeginn im Sinne obiger Storno-Fristen gilt das Datum des Eintreffens in Rumänien (Tag vor der ersten Übernachtung).

Wir empfehlen jedem Teilnehmer dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die im Falle einer Stornierung die Kosten für Dich übernimmt. Hinweis: Bei manchen Kreditkarten ist eine Reiserücktrittsversicherung "automatisch" inklusive, selbst wenn die Reise nicht mit der Kreditkarte bezahlt wurde.

Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen

Nimmt der Reiseteilnehmer Leistungen teilweise oder vollständig nicht in Anspruch, entsteht daraus kein Anspruch auf Minderung der Reisepreises oder eine Erstattung.

Verantwortung, Haftung

Der Reiseteilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und Risiko an Reise und/oder Veranstaltungen teil, versteht alle Risiken und Gefahren des Motorsports und akzeptiert diese völlig. Der Reiseteilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm sowie mit dem oder an dem von ihm für die Tour benutztem Fahrzeug/en und Ausrüstungen verursachten Schäden. Dem Reiseteilnehmer ist bekannt, dass auf öffentlichen Straßen gefahren wird und damit die Straßenverkehrsordnung und die Gesetzte des jeweiligen Landes Gültigkeit haben. Der Reiseteilnehmer erklärt den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die während oder im Zusammenhang mit der Reise bzw. Tour und/oder den Veranstaltungen entstehen –  und zwar insbesondere gegenüber: Veranstalter und Streckeneigentümer; Guides, Führer, Leiter, Instruktoren, Helfer, Streckenposten etc., Behörden und andere Personen, die mit der Organisation der Reise und/oder Veranstaltungen in Verbindung stehen; alle anderen Teilnehmer mit Ihren Fahrzeugen. Der Reiseteilnehmer erklärt mit der Buchung bzw. seiner Anmeldung, dass er die volle Bedeutung und Auswirkung dieser Erklärungen und Vereinbarungen verstanden hat, und dass er freien Willens diese Verpflichtungen eingeht.

Insofern der Reiseteilnehmer Ratschläge befolgt und/oder Hilfe von anderen (Veranstalter, Reiseleitung, Guides, Erfüllungsgehilfen, Mitreisenden usw.) in Anspruch nimmt, macht er das immer auf eigene Verantwortung und unter Ausschluss jeglicher Haftung anderer, insbesondere des Ratgebenden und/oder Helfenden. Beispiel: Wenn dir jemand im Notfall Benzin besorgt, bist du selbst dafür verantwortlich, ob es das richtige ist. Wenn der freundliche Helfer versehentlich Diesel bringt, ist er nicht dafür haftbar, wenn Du ihn einfüllst und Schaden an Deinem Motorrad entsteht. Auch wenn Du zu jemand anderem aufs Bike steigst oder dein Bike von jemand anderem fahren/transportieren lässt, geschieht dies auf deine eigene Verantwortung. Es übernimmt weder derjenige noch der Veranstalter irgendeine Haftung. Gleiches gilt für Fahrtipps, Streckenempfehlungen, Reparaturhilfen usw.

Der Teilnehmer haftet für alle von ihm verursachten Schäden und Kosten und stellt den Veranstalter von allen infolge dessen oder im Zusammenhang damit entstehenden Kosten frei. In gleicher Weise haftet der Teilnehmer für die Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere der Sicherheitsbestimmungen. Soweit die Inanspruchnahme vertraglicher Leistungen durch den Kunden eingeschränkt oder unmöglich ist, weil er seine Obliegenheiten nicht erfüllt oder vertragswidrig handelt, sind Ansprüche gegenüber dem Veranstalter grundsätzlich ausgeschlossen.

Dem Teilnehmer obliegt es ausschließlich und eigenverantwortlich selbst, seine persönliche Eignung bezüglich der Teilnahme an der Reise/Tour/Veranstaltung, insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht und bezüglich seines fahrerischen Könnens zu überprüfen. Den Veranstalter trifft diesbezüglich keine Nachforschungs-, Befragungs- oder Überprüfungspflicht und er haftet bei in keiner Weise.

Die Abtretung von Ausgleichs,- Schadensersatz- und Rückerstattungsansprüchen gegen den Veranstalter ist nur in Fällen zulässig, in denen die Abtretung bzw. der Forderungsübergang gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Im Übrigen ist die Abtretung von Ausgleichs,- Schadensersatz- und Rückerstattungsansprüchen gegen den Veranstalter an Dritte ausgeschlossen.

Veranstalter

Die Haftung des Veranstalters ist vorbehaltlich weiter gehender gesetzlicher Regelungen oder internationaler Abkommen wie folgt geregelt:

Die Haftung des Veranstalters ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ferner ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Der Veranstalter haftet in keiner Weise für von dritten verursachte und/oder zu verantwortende Schäden und auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (wie z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, etc.). Wie üblich haftet der Veranstalter auch nicht für "höhere Gewalt" (z.B. Hochwasser, Regen/Sturm, Kriegsereignisse. Naturkatastrophen usw.).

Die Nutzung des eigenen und ggf. fremder Fahrzeuge erfolgt stets auf eigenes Risiko des Teilnehmers und unter Ausschluss einer Haftung des Veranstalters. Der Veranstalter empfiehlt jedem Teilnehmer den Abschluss einer Reisegepäck- und Fahrzeug-Vollkaskoversicherung und haftet selbst in keiner Weise für Schäden oder Verlust von Eigentum/Besitz eines Teilnehmers. Die sonstige Haftung des Veranstalters ist im Übrigen auf 50 % des Reisepreises beschränkt. Ansprüche seitens des Teilnehmers aufgrund von Leistungs-Mängeln, Problemen und Ähnlichem können nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer seine vertraglichen und sonstigen Mitwirkungspflichten vollumfänglich und fristgerecht erfüllt. Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter müssen binnen eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise beim Veranstalter per Einschreiben geltend gemacht werden. Ansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach zwei Jahren. Alle übrigen Ansprüche des Teilnehmers verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag nach enden sollte. Dem Teilnehmer steht es frei, in Härtefällen und aufgrund besonderer Umstände um Kulanz zu bitten. Der Veranstalter wird solche Fälle wohlwollend prüfen und sich nach Kräften um eine kulante Regelung bemühen. Die Gewährung von Kulanz erfolgt ausschließlich freiwillig und liegt alleine im Ermessen des Veranstalters.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Gesundheit

Um uns alle bestmöglich zu schützen, ist die Tour Teilnahme nur möglich, wenn Du gesund bist und kein Risiko für den Rest der Gruppe darstellst. Das bedeutet insbesondere, dass Du keine erkältungsartigen oder auf COVID-19 hinweisenden Symptome (Husten, Schnupfen, erhöhte Temperatur, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn etc.) hast. Du bist verpflichtet, uns über mögliche Risiken unmittelbar und vollständig zu informieren. Dazu gehören o. a. Symptome, vorherige Quarantänen/Risikobegegnungen, Testergebnisse und natürlich Erkrankungen, insbesondere an COVID-19. Führen wir auf der Tour Fiebermessungen, Corona-Selbst-Tests und/oder andere Gesundheitskontrollen durch, ist die Teilnahme obligatorisch.

Die Anzahl der Teilnehmer ist zwischen mindestens 4 Motorräder und maximal 10 Motorräder.

Änderung, Risiken und Haftung

Wir benutzen wissenschaftliche Informationen und unseren gesunden Menschenverstand, um die Tour so sicher wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass wir Programm und Strecke ggf. anpassen, um Risiken zu vermeiden. Das kann dazu führen, dass vorgesehene/angekündigte Programmpunkte sich ändern oder ausfallen. Zum Beispiel: Wenn Ansteckungsgefahr besteht, macht es einfach keinen Sinn, sich in eine dicht gedrängte Menschenmenge zu begeben. Es können sich auch Strecke und Hotels ändern. Und schlimmstenfalls könnte es auch dazu kommen, dass eine Tour abgebrochen werden muss.

Uns gegenüber verzichtest Du mit Buchung der Tour auf Reklamationen, Minderungs-, Rückerstattungs-, Schadenersatz- und ähnliche Ansprüche, die sich aus zuvor beschriebenen Änderungen von Programm und/oder Reise ergeben könnten.

Sonderrücktrittsrechte

Im Zuge der Pandemie kann es immer wieder dazu kommen, dass Länder von anderen Ländern zu Risikogebieten erklärt werden und dass Reisewarnungen ausgesprochen werden. Dabei können die Reisehinweise und- Warnungen, die beispielsweise Deutschland, Österreich und die Schweiz für Rumänien aussprechen, durchaus unterschiedlich und sogar widersprüchlich sein.

Normalerweise ist eine Reisewarnung ein starkes Indiz dafür, dass der Reisende vom Vertrag zurücktreten kann. Würden wir dementsprechend verfahren, ließen sich Reisen überhaupt nicht mehr verlässlich planen. Zudem wären komplizierte rechtliche Bewertungen nötig, um zu klären, ob nun die deutschen, österreichischen, schweizerischen oder rumänischen Reisehinweise/-warnungen gelten.

Um Planungssicherheit zu schaffen und Auseinandersetzungen zu vermeiden gilt daher: Wir als Veranstalter entscheiden, ob eine Reise stattfindet, verschoben wird oder ausfällt. Wir machen das sehr verantwortungsvoll. Du als Reisender verzichtest allerdings ausdrücklich auf von den normalen Storno- uns sonstigen -Bedingungen abweichende Rücktritts-, Stornierungs- und (Sonder-)Kündigungsrechte.

Vertragspartner, Recht, Gerichtsstand

Vertragspartner ist die Citius Kron Moto srl, Str. Lotrului nr 14, 500187 Brasov, Romania

Der Vertragspartner wird im Vertrag, den AGB etc. auch mit "Veranstalter", "wir", "uns", "Leitung", “Tourgide“ usw. bezeichnet. Dabei ist stets die o. a. juristische Person (Citius Kron Moto srl) und keinesfalls eine natürliche bzw. Privatperson gemeint.

Grundlage des Vertrages sind ausschließlich unsere Buchungsbestätigung und diese AGBs sowie die entsprechende Tour Beschreibung.

Sollte eine Bestimmung des Vertrages und/oder der AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

Für alle Verträge gilt Rumänisches Recht. Gerichtsstand ist Brasov in Rumänien

Um jedes Missverständnis zu vermeiden: Die von uns formulierten Bedingungen sind, gerade was die Sicherheit anbelangt, keinesfalls 'unverbindlichen Empfehlungen'. Sie dienen Deiner und unserer aller Gesundheit. Deswegen sicherst Du mit Vertragsabschluss zu, diese Bedingungen zu erfüllen und bei Nichterfüllung für alle Konsequenzen zu haften.